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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der SaaS-Plattform Spurana zwischen Flowrenix (Einzelunternehmen, Inhaber Ben Schmidt, Gibswil ZH, Schweiz — nachfolgend "Anbieter") und der jeweiligen Fahrschule als Kundin (nachfolgend "Kunde").

2. Leistungsbeschreibung

Der Anbieter stellt dem Kunden die SaaS-Plattform Spurana zur Verfügung (u. a. Website, Online-Buchung, Schülerportal, Abo- und Rechnungsverwaltung, Kursverwaltung) und richtet diese im vereinbarten Leistungsumfang ein ("Done-for-you-Setup"). Support ist im monatlichen Retainer enthalten.

Ausdrücklich nicht geschuldet sind insbesondere: Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung; ein bestimmter Erfolg bei Suchmaschinen-Rankings, Buchungszahlen oder Umsatz; Datenmigration über die vereinbarte Menge hinaus (z. B. über 300 Schülerdossiers ohne gebuchtes Launch-Paket); Individualprogrammierung ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs; sowie Garantien der vom Anbieter eingesetzten Subunternehmer (AWS, Supabase, Lovable u. a.) über deren eigene Verfügbarkeits- und Leistungszusagen hinaus.

3. Testphase

Neukunden steht eine kostenlose Testphase von 14 Tagen zur Verfügung. Während der Testphase kann der Vertrag jederzeit ohne Kosten beendet werden. Ein kostenpflichtiges Abo entsteht erst, wenn der Kunde es ausdrücklich beauftragt; ein automatischer Übergang aus der Testphase findet nicht statt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

LeistungPreis
Spurana Komplett (Softwarenutzung, alle Funktionen, inkl. 1 Fahrlehrer-Zugang)CHF 250 / Monat
Jeder weitere Fahrlehrer-Zugang (Seat)CHF 100 / Monat
Einmalige EinrichtungsgebührCHF 4’900 einmalig
Fahrschul-Automatisierungs-WorkshopCHF 750 einmalig

Massgeblich für die Einrichtungsgebühr ist das individuelle Angebot; Richtpreis CHF 4’900. Zusätzlich optional erhältlich: Launch-Paket, CHF 990 einmalig. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der Anbieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Zahlungsmittel, Rechnungsintervall und Zahlungsfrist richten sich nach dem individuellen Angebot.

4a. Seat-Abrechnung

Im monatlichen Retainer von CHF 250 ist ein Fahrlehrer-Zugang enthalten. Jeder weitere Fahrlehrer-Zugang wird mit CHF 100 pro Monat verrechnet. Zusätzliche Zugänge werden pro angefangenem Monat abgerechnet und können vom Kunden monatlich angepasst (hinzugefügt oder entfernt) werden; die Anpassung wirkt auf den Folgemonat.

4b. Einrichtungsgarantie

Ziel-Livegang der Instanz ist innert 3 Arbeitstagen ab Kickoff. Ist die Instanz nicht innert 7 Kalendertagen ab Kickoff live, wird die Einrichtungsgebühr vollständig zurückerstattet.

Voraussetzung ist, dass der Kunde die erforderlichen Inhalte und das Branding-Material (insbesondere Logo, Bilder, Texte, Preise, Schülerdaten, Domain- und E-Mail-Zugänge) vollständig bereitgestellt hat und im Einrichtungsprozess mitwirkt. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung oder unvollständige Zulieferung zurückgehen, hemmen die Frist.

Die Garantie umfasst ausschliesslich die als Spurana-Umsetzung vereinbarten Roadmap-Schritte. Drittleistungen (z. B. Werbekampagnen, separate Websites, Leistungen Dritter) sind ausdrücklich ausgenommen.

4c. Fahrschul-Automatisierungs-Workshop

Der Anbieter bietet einen Fahrschul-Automatisierungs-Workshop an: ein Analyse-Gespräch von rund 60 Minuten sowie eine Ergebnispräsentation von rund 60 Minuten. Lieferergebnis ist eine Roadmap mit Verbesserungsvorschlägen und einer ROI-Rechnung. Der Preis beträgt CHF 750.

Zufriedenheitsgarantie: Der Kunde kann binnen 14 Tagen nach der Ergebnispräsentation die vollständige Rückerstattung des Workshop-Betrags verlangen; eine Begründung ist nicht erforderlich.

Anrechnung: Beauftragt der Kunde innert 30 Tagen nach der Ergebnispräsentation die Spurana-Einrichtung, wird der Workshop-Betrag vollständig an die Einrichtungsgebühr angerechnet.

5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Die Softwarenutzung (Retainer CHF 250 pro Monat zzgl. CHF 100 pro Monat je weiterem Fahrlehrer-Zugang) hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab Livegang der Instanz. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag monatlich auf Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an kontakt@spurana.ch).

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, bei Vertragsabschluss und im laufenden Betrieb wahrheitsgemässe Angaben zu machen, seine Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und keine rechtswidrigen Inhalte über die Plattform (z. B. auf der eigenen Website oder im Schülerportal) zu veröffentlichen oder zu versenden.

7. Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform bemüht. Im Standardtarif wird jedoch keine zugesicherte Verfügbarkeits-Quote (SLA) garantiert. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt und, wo praktikabel, im Voraus angekündigt.

8. Datenbearbeitung

Für die Bearbeitung von Personendaten gilt ergänzend die Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Rahmen der Plattformnutzung Daten von Schülerinnen, Schülern oder Mitarbeitenden des Kunden bearbeitet, geschieht dies als Auftragsbearbeiter im Auftrag des Kunden; der Kunde bleibt für diese Daten Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn.

9. Datenexport und Löschung bei Vertragsende

Bei Beendigung des Vertrags kann der Kunde einen Export seiner in der Plattform gespeicherten Daten verlangen. Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden innert 90 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

10. Haftung

Die Haftung des Anbieters ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen (Art. 100 OR bleibt vorbehalten). Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden haftet der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, nicht.

11. Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB anpassen, um sie an geänderte rechtliche oder betriebliche Verhältnisse anzupassen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde 30 Tage im Voraus informiert und hat in diesem Fall ein Recht zur Kündigung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Gibswil ZH, Kanton Zürich).

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.